Prüfung von Geräten & Anlagen – rechtssicher & professionell
Geräteprüfung nach DGUV V3 und Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 für Betriebsmittel und Elektroanlagen.
Sicher. Dokumentiert. Gesetzeskonform.
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften – insbesondere zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Sachwerten. Als zertifizierter Innungsfachbetrieb übernehmen wir die Prüfung Ihrer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 sowie die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0100-600.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: normgerecht, revisionssicher dokumentiert und zuverlässig durchgeführt.
Warum ist die Prüfung so wichtig?
Erfüllt gesetzliche Vorgaben (z. B. Betriebssicherheitsverordnung)
Beugt Schäden, Unfällen und Haftungsrisiken vor
Vermeidet Bußgelder bei Verstößen
Schützt Mitarbeitende und Anlagen
Oft Voraussetzung für Versicherungsschutz
Unsere Leistungen im Überblick
Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel (z. B. Computer, Drucker, Werkzeuge) gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaften – mit Prüfprotokoll, Prüfplakette und rechtssicherer Dokumentation.
Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 / 0100-600
Für elektrische Anlagen, Zählerverteilungen, Unterverteilungen – normgerechte Prüfungen zur Inbetriebnahme, Wiederholungsprüfung oder nach Änderung.
Prüfung ortsfester Betriebsmittel
Ladestationen oder Lichtanlagen – wir übernehmen die Sicherheitsprüfung inklusive Schutzleiterprüfung, Isolationsmessung und Funktionskontrolle.
Prüfprotokoll & Dokumentation
Sie erhalten eine vollständige, digital archivierte Prüfbescheinigung – ideal für interne Sicherheitsdokumentation, Audits oder Behördennachweise.
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FAQ
Wer ist zur DGUV V3 Prüfung verpflichtet?
Alle Arbeitgeber, die elektrische Betriebsmittel verwenden – vom Handwerksbetrieb über Büros bis zur Industrie – sind laut DGUV Vorschrift 3 zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet.
Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?
Die Prüffrist hängt von Gerätetyp, Einsatzort und Nutzung ab. In Büros meist alle 2 Jahre, in Werkstätten oder auf Baustellen deutlich häufiger. Wir beraten Sie individuell.
Welche Geräte und Anlagen müssen geprüft werden?
Alle ortsveränderlichen Geräte (z. B. Kabeltrommel, Bohrmaschine) sowie ortsfeste Anlagen (z. B. Maschinen, Verteilungen, Wallboxen), die mit dem Stromnetz verbunden sind.
Was passiert, wenn keine Prüfung erfolgt?
Im Schadensfall drohen Haftungsrisiken, Bußgelder oder Verlust des Versicherungsschutzes. Eine regelmäßige Prüfung schützt Mitarbeiter, Betrieb und Verantwortliche.
